Rechtsgrundlagen

Als Behördenarchiv hat das Stadtarchiv

  • weitest mögliche Nutzungsmöglichkeiten zu bieten, aber auch
  • die Rechte von Stadtverwaltung, Bürgern, Mitarbeitern und überhaupt schutzwürdige Belange Dritter zu schützen.

Jeder Benutzung von Archivgut der Stadt Nordhausen hat die Kenntnisnahme und Einhaltung der Rechtsgrundlagen vorauszugehen.

Alle grundsätzlichen Fragen hat der Stadtrat in der „Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Archivs der Stadt Nordhausen“ in der geltenden Fassung vom 25./31.05.2018 geregelt.

Fragen von Gebühren und Auslagen für Leistungen des Stadtarchivs hat der Stadtrat in der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten bei der Benutzung des Archivs der Stadt Nordhausen“ vom 28.03.2014 geregelt.